Finanzierung und Abrechnung

Die Kranken‐ beziehungsweise Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten. Diese Kosten, die in den Freizeitangeboten anfallen, setzen sich aus den Betreuungskosten und den Sachkosten zusammen. Sollten Sie keinen Pflegegrad haben, dann können bestimmte Leistungen auch über den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger bewilligt werden.

Es gibt verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten:

  • Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
  • Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (früher „Zusätzliche Betreuungsleistungen“)
  • Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII / Persönliches Budget nach § 57 SGB XII
  • oder sie zahlen es selbst

Gerne beraten wir Sie bei Fragen rund um die Finanzierung.

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